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Thema: 165 €-Job oder Mindestlohn?

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  1. #1
    165 Euro bei 15 Stunden die Woche? Das ist dann aber nicht monatlich der Verdienst bei 4 Wochen und in jeder Woche 15 Stunden, oder? Wäre ja dann sehr wenig pro Stunde(weil das dann viele Stunden wären).

    100 Euro sind frei. Was drüber geht ist zu 20 Prozent frei bis zu nem bestimmten Betrag. Glaub 1000 oder so. Von 1000 bis 1200 noch mal 10 Prozent frei(für die 200 in dem Bereich, also 20 frei). Drüber nix. Alles aus Bruttowerten berechnet, so weit ich weiß, aber vom Netto abgezogen.

    Rechenbeispiel:
    Jemand kriegt 800 Brutto, 600 Netto. Sein kompletter Bedarf (das was er vorher komplett ausbezahlt bekommen hatte vom Jobcenter als er gar nix arbeitete) ist: 750 Euro.

    Von den 800 Brutto sind 100 frei. Dann von den 700 darüber noch mal 20 Prozent (0,2 * 700 = 140). Insgesamt 240 also. Wird aber vom Netto abgezogen. Netto werden also nur 360 angerechnet (600 - 240). Bei Bedarf 750 kriegt man also noch aufstockend 390 (750 - 360) zugesteuert. Man hat am Ende eben die 240 mehr (390 + 600 = 990 statt nur 750) .

    Rein fiktives Beispiel.


    Bei Alternative 2 wie oben schon gesagt vermutlich keine Lohnsteuer. Wenn du über 450 Brutto bist und der Arbeitgeber dann Sozialversicherungsbeiträge abführt, dann fällt da auch nix an, was man selber zahlen muss. (Nur darunter, wenn man eben geringfügig beschäftigt ist - und das ist nicht grad billig der Mindestwert den die Krankenversicherungen verlangen, glaub mindestens 140 Euro im Monat.)


    Würde das nehmen, wo mehr rauskommt. Falls es nix is was dir absolut nicht zusagt und du unter gar keinen Umständen machen willst. Trotzdem alles irgendwie mal beim Jobcenter angeben(die wollen eh immer alles sehen) und gucken ob vielleicht aufstockend doch noch was genehmigt wird(da ja wegen der Freibeträge nicht alles angerechnet wird, wie ich oben vorrechnete).


    @Whiz-zarD:
    Das nennt sich Bedarfsgemeinschaft. Da werden alle zusammen verrechnet, wenn jemand unter 25 ist und mit den Eltern zusammenwohnt. Verdienen die Eltern genug, dann kriegt man selber nix dazu(weil die Eltern ja dann einem unterstützen - was angenommen wird). Über 25 geht das eher ohne Probleme. Zumindest was mal den Regelsatz betrifft. Für die Miete kann dann schon mal "Haushaltsgemeinshaft" unterstellt werden(dass die Familienmitglieder einem dennoch noch unterstützen mit bestimmten Leistungen). Normalerweise kann man da einen Untermietvertrag machen(und dann aber auch immer regelmässig die Untermiete überweisen, damit man nen Nachweis hat und nicht für sich selber nur mehr Geld abkassieren will) und dann Mietkosten auch beantragen.

  2. #2
    Sorry, weil ich mich 'ne Weile nicht gemeldet habe, aber ich habe / hatte 'n bißchen Stress...

    Danke erstmal für eure Ratschläge, die mir doch sehr geholfen haben: Ich habe mich jetzt für die 20-Stunden-Variante entschieden.
    Kurioserweise hat das Jobcenter irgendwie doch noch 'n Wörtchen mitzureden, weil mir beim letzten Gespräch angeboten wurde, mir einen Teil des Busticketpreises abzunehmen. Hm... So ganz ist der Drops aber noch nicht gelutscht, weil ich noch nicht alle erforderlichen Formulare abgeben konnte - der Steuerberater (oder was weiß ich) meiner künftigen Arbeitgeberin ist momentan in Urlaub und daher muss ich das JC 'ne Weile vertrösten. (Was ganz viel Spaß macht, weil die jetzt auf mir rumhacken. Was kann ich denn dafür? )

    @Whiz-zarD

    Frag mich nicht, wie das berechnet wurde. Ich kann dir nur sagen, dass ich für mich alleine eine Bedarfsgemeinschaft bin - meine Eltern arbeiten beide und zählen daher nicht.

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